Ablauf
Für einen ersten Gesprächstermin möchte ich Sie bitten, das unter KONTAKT stehende Formular zu nutzen. Ich werde mich dann bei Ihnen schnellstmöglich zurückmelden. Bitte beachten Sie zuvor die Informationen unter KOSTEN.
In der Regel erfolgen vor der eigentlichen Therapie sogenannte probatorische Sitzungen, in denen wir uns persönlich kennenlernen, Ihr Anliegen und das weitere Vorgehen konkreter besprechen können. Neben der Klärung, ob eine psychotherapeutische Behandlung notwendig, sinnvoll und gewünscht ist, soll hier auch die Passung/Chemie zwischen Patient/in und Therapeut/in überprüft werden.
Besonderheiten Neuropsychologie
Sollten Sie innerhalb der letzten 5 Jahre unter einer Hirnerkrankung oder Hirnschädigung gelitten haben, z.B. unter einem Schlaganfall, Schädelhirntrauma, Hirntumor, Hirnentzündung, Multipler Sklerose o.Ä., dann haben Sie Anspruch auf die Behandlung möglicher kognitiver/emotionaler Folgen.
Generell erfordert die Feststellung der Indikation zur neuropsychologischen Therapie eine zweistufige Diagnostik
- Stufe 1 somatische Abklärung: Feststellung einer erworbenen Hirnschädigung oder Hirnerkrankung durch Neurolog/in, Nervenärzt/in oder Psychiater/in. In der Regel erfolgt dies im Rahmen der fachärztlichen Erstversorgung. Hierbei ist eine schriftliche neurologische Diagnose mit Datum wichtig. Die Feststellung eines neurologischen Schadens im Entlassungsbrief / Arztbrief reicht aus.
- Stufe 2 neuropsychologische Diagnostik, Indikationsstellung, Behandlungsplan (kann hier in der Praxis erfolgen): Zur Durchführung und Abrechnung von ambulanter neuropsychologischer Therapie sind Psychotherapeut/innen mit neuropsychologischer Zusatzqualifikation berechtigt. Ein schriftlich erstellter Vorbefund mit neuropsychologischer Diagnose und Datum kann hier hilfreich sein, ist aber nicht zwingend notwendig.
Bitte bringen Sie zum Ersttermin Folgendes mit:
- Ihre Krankenversicherungskarte
- den Nachweis über Ihre Hirnschädigung / -erkrankung (das kann eine Überweisung vom Neurologen sein, ein kurzer Befund oder aber der Entlassungsbrief aus einem Krankenhaus oder Rehaklinik. Wichtig ist, dass dort die neurologische Diagnose und das Datum der Erstdiagnose -nicht älter als 5 Jahre- vermerkt sind).
- ggf. Ihre Lesebrille