Praxis für Verhaltenstherapie & Neuropsychologie

Dipl.-Psych. Cathrin Reichel-Ouda

Beihilfeberechtigte

Beihilfeberechtigte können nur in Ausnahmefällen behandelt werden, da als kassenzugelassene Praxis zunächst gesetzlich Versicherte Patienten versorgt werden müssen. Falls dennoch eine Diagnostik / Therapie stattfindet, werden die Behandlungskosten  in der Regel von der Beihilfe mit dem 2,3-fachen Faktor erstattet.

Psychotherapie ist ein Bestandteil des Leistungskataloges der Beihilfe, welche Ihre Therapiekosten bei allen approbierten Psychotherapeuten übernimmt. Für die ersten fünf Termine, die sogenannten PROBATORISCHEN SITZUNGEN, sind keine Formalitäten notwendig. Im Anschluss muss ein Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie bei Ihrer Beihilfestelle gestellt werden.

Oftmals haben beihilfefähige Patient/innen eine zusätzliche private Krankenversicherung abgeschlossen, um den Anteil der Kosten, der durch die Beihilfe ggf. nicht übernommen wird, zu versichern. Bei einer Psychotherapie schließt sich die jeweilige private Krankenversicherung zumeist der Befürwortung der Behandlung durch die Beihilfestelle an und übernimmt den anteiligen Kostenanteil. Dennoch ist es sinnvoll, in den Versicherungsbedingungen der privaten Krankenversicherung zu überprüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Kosten übernommen werden (siehe: Privatversicherte).

Die Gebühren für Beihilfeberechtigte werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) erhoben.

Da seit seit dem Jahre 2000 keine Anpassung der GOP erfolgt ist, wird in der Praxis teilweise ein höherer Steigerungsfaktor als der 2,3-fache Satz berechnet. Je nach Versicherungstarif kann es also sein, dass Sie diese Differenz selber tragen müssen. Die anfallenden Gebühren können Sie der folgenden Datei entnehmen.