Schritte im Kostenerstattungsverfahren
(1) Suchen Sie nach Psychotherapeut/innen mit Kassensitz und protokollieren Sie ihre Bemühungen. Unter https://patienten.kvhb.de/arztsuche können Sie Psychotherapeut/innen mit Kassensitz finden.
(2) Versuchen Sie über die Terminservice-Stelle einen Therapieplatz zu bekommen. Hierzu können sich unter https://www.kvhb.de/praxen/praxisthemen/terminservicestelle informieren. Versuchen Sie telefonisch unter 116 117 und online unter https://eterminservice.de/terminservice einen Termin zu buchen. Dokumentieren Sie auch hier Ihre Bemühungen (Datum / Anruf bei der TSS oder online-Termin-Service)! Ab diesem Datum läuft eine 4-wöchige Frist, die die TSS Zeit zur Terminvermittlung hat.
(3) Nehmen Sie einen Termin zur psychotherapeutische Sprechstunde wahr, kann Ihnen der/die Psychotherapeut/In aber keinen sich anschließenden Therapieplatz anbieten, dann lassen Sie sich dies durch das PTV-11-Formular bescheinigen. Auf diesem muss eine zeitnah erforderliche ambulante Psychotherapie empfohlen werden. Weiterhin sollte ein 12-stelliger Überweisungscode bzw. Dringlichkeitscode unter den „näheren Angaben zu den Empfehlungen“ aufgeklebt sein. Weisen Sie den/die Psychotherapeut/in gerne darauf hin, falls diese/r den Code vergessen haben sollte.
(4) Telefonieren Sie mit Ihrer Krankenkasse und bitten Sie um Unterstützung. Teilen Sie Ihre bisherigen Bemühungen mit und geben Sie auch an, dass Sie einen Therapieplatz bei mir erhalten könnten. Selbstverständlich würde ich dann Approbations- und Fachkundenachweis sowie Arztregisterauszug einreichen. Auch hier bitte dokumentieren (Datum, Ergebnis).
(5) Lassen Sie sich vom Haus-oder Fachärzt/in (Neurolog/in, Psychiater/in) bestätigen, dass Sie eine Psychotherapie benötigen. Hiermit ist kein Überweisungsschein gemeint, sondern eine Notwendigkeitsbescheinigung, in der bestätigt wird, dass bei Ihnen eine Psychotherapie dringend notwendig ist; eine Diagnose ist nicht nötig. Lassen Sie sich gleichzeitig einen Konsiliarbericht ausfüllen.
(6) Antrag an die Kasse: Schreiben Sie Ihrer Krankenkasse, dass Sie eine Psychotherapie benötigen, Sie jedoch trotz umfangreicher Bemühungen keinen Therapieplatz bei einem/r kassenzugelassenen Therapeut/in gefunden haben und daher die Übernahme der Kosten in einer Privatpraxis beantragen. Die KollegInnen der Privatpraxen, die einen Platz frei haben, unterstützen Sie hierbei sicherlich.