Bundespolizei
Das Verfahren, die Anträge und die Bewilligungsschritte sind analog zu denen der gesetzlichen Krankenversicherung gestaltet. Deshalb ist es vorgesehen, dass vor der eigentlichen Psychotherapie eine psychotherapeutische Sprechstunde durchgeführt wird, die direkt bei mir durchgeführt werden kann.
Die Abrechnung erfolgt direkt über das Bundespolizeipräsidium, Referat 83, Heilfürsorgeangelegenheiten, so dass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.