Bundeswehr
Die Bundeswehr übernimmt bei entsprechender Indikation die Kosten einer Psychotherapie.
Für ein erstes Gespräch und vier weitere probatorische Sitzungen ist dabei die Vorlage der Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0217/V) notwendig, die von Ihrem Truppenarzt ausgefüllt werden muss.
Sollte eine anschließende Psychotherapie gewünscht und notwendig sein, werden dem überweisenden Truppenarzt Diagnose, Indikation und Therapieziel schriftlich mitgeteilt und auf dieser Grundlage ein Behandlungsausweis ausgestellt.