Praxis für Verhaltenstherapie & Neuropsychologie

Dipl.-Psych. Cathrin Reichel-Ouda

Privatversicherte

Privatversicherte können nur in Ausnahmefällen behandelt werden, da als kassenzugelassene Praxis zunächst gesetzlich Versicherte Patienten versorgt werden müssen. Falls dennoch eine Diagnostik / Therapie stattfindet, werden die Behandlungskosten  in der Regel von den privaten Krankenversicherungen mit dem 2,3-fachen Faktor erstattet. Da seit seit dem Jahre 2000 keine Anpassung der GOP erfolgt ist, wird in der Praxis teilweise ein höherer Steigerungsfaktor als der 2,3-fache Satz berechnet. Je nach Versicherungstarif kann es also sein, dass Sie diese Differenz selber tragen müssen. Die anfallenden Gebühren können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.


Abhängig ist dies von der Versicherungsleistung, die Sie mit Ihrem Versicherungstarif gewählt haben und dort einsehen können. Bitte erkundigen Sie sich bereits im Vorfeld bei Ihrer privaten Krankenkasse. Sollte die Versicherung nicht die volle Höhe der Kosten übernehmen, so könnte eine Zuzahlung durch Sie persönlich notwendig werden.

Nicht nur die Kostenübernahme, sondern auch die geforderten Antragsunterlagen unterscheiden sich sehr von Versicherung zu Versicherung. Auch hier bitte ich Sie, sich frühzeitig mit Ihrer Versicherung in Verbindung zu setzen und die nötigen Informationen einzuholen.

Wichtige zu klärende Fragen können hier sein:

  • Darf eine ambulante Psychotherapie von einem/r psychologischen Psychotherapeut/in erbracht werden oder ausschließlich durch eine(n) ärztliche(n) Psychotherapeut/in?
  • Werden die gesamten Kosten erstattet oder wird nur ein bestimmter Anteil/Prozentsatz übernommen?
  • Gibt es eine Erstattungshöchstgrenze pro Sitzung oder pro Jahr?
  • Werden sogenannte probatorische Sitzungen (Erstgespräche) erstattet? Wenn ja, in welcher Höhe? Wird für die Kostenübernahme ein Konsiliarbericht benötigt (Formular, welches vom Haus- oder Fachärzt/in ausgefüllt wird. Hier geht es z.B. darum, ob eine ärztliche Mitbehandlung notwendig ist oder ob aus medizinischer Sicht etwas gegen eine psychotherapeutische Behandlung spricht)? Falls ja, woher bekomme ich dieses Formular?
  • Muss vor Beginn der Therapie ein Bericht der/s Psychotherapeut/in zum Antrag auf Psychotherapie eingereicht werden?
  • Gibt es weitere Anforderungen, die vor/während einer Therapie erbracht werden müssen?